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3. Welche Straßen stehen im Eigentum der Gemeinden?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Zuständigkeiten festzustellen. BEVOR Sie den Bauleiter und die Baufirma auswählen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Aufbruch überhaupt im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsgemeinden liegt. Das können Sie durch das Platzieren der Aufbruchstelle in einer Karte feststellen. Dazu klicken Sie auf den blauen Button "Aufbruch platzieren".
In der sich öffnenden Kartenansicht können Sie mit gedrückter Maus die Karte verschieben, oder mit dem Mausrad die Zoomstufe verändern. Zoomen Sie als Erstes möglichst nah an die geplante Aufbruchstelle. Aktivieren Sie dort die Layer "DOP3" (Luftbild mit 3cm Bodenauflösung) und "Kommunaleigentum". Befindet sich die geplante Maßnahme im Bereich der farblichen Flächen, ist eine Gemeinde betroffen - es ist somit ein Antrag zu stellen.
Durch das Aktivieren eines Luftbildes (DOP - Digitales OrthoPhoto) kann / sollte die genaue Lage der Aufbruchstelle angegeben werden. Zur besseren Orientierung kann dazu der Layer "Kommunaleigentum" wieder deaktiviert werden.
Platzieren Sie die Aufbruchstelle und klicken im Anschluss auf "Speichern" unterhalb der Kartenansicht.