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1. Wer kann einen Antrag stellen?
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Version 1/1 —
Udo Bredemeier — 03.11.2025 08:41
Alle Unternehmen, die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum durchführen – z. B. Tiefbauunternehmen und Versorgungsbetriebe (Wasser, Gas, Strom, Telekommunikation) unter Angabe des beauftragten Dienstleisters. Letztlich ist jedoch nur der Verursacher der Aufgrabung der Antragsteller.
Der Antragsteller / die Antragstellerin handelt eigenverantwortlich und haftet für alle Schäden und Nachteile, die der Gemeinde oder Dritten durch die Bauausführung sowie durch den Einbau, Betrieb und Nutzung von Anlagen oder aus
sonstigen Gründen, die im Zusammenhang mit der Aufgrabung auftreten, entstehen.